FAQ
Wir beantworten Ihre häufigsten Fragen.
Ihre Frage ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns!
Wie lautet die Hausordnung?
Die aktuelle Hausordnung können Sie hier nachlesen.
Wie heize und lüfte ich richtig?
Informationen zum richtigen Heizen und Lüften können Sie der Seite „Richtig heizen und Lüften“ entnehmen.
Welches Formular benutze ich, wenn ich die Miete vom Konto abbuchen lassen möchte?
Das Formular „SEPA-Lastschriftmandat“, welches Sie nutzen können, um Ihre Miete vom Konto abbuchen zu lassen, finden Sie auf der Seite „Anträge und Formulare“.
Wie kann ich Kontakt aufnehmen?
Wenn es Ihnen möglich ist, konsultieren Sie uns zu einem persönlichen Erstgespräch, damit wir Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich Ihrer neue Wohnung gemeinsam besprechen können. Sollte Ihnen ein Vor-Ort-Termin nicht möglich sein, dann senden Sie uns bitte die unter „Anträge und Formulare“ befindlichen Wohnungsantragsunterlagen mit Ihren Einkommensnachweisen zu.
Bei weiteren Fragen können Sie uns zu jeder Zeit auch telefonisch oder per Mail kontaktieren.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Den Personalausweis zum Datenabgleich sowie Ihre Einkommensnachweise (letzte 3 Lohnzettel, Rentenbescheid, Nachweis Bürgergeld bzw. Arbeitslosengeld, Nachweis Sozialleistungen, etc.)
Downloads siehe „Anträge und Formulare“ .
Wie lange gilt meine Mietanfrage?
Ihre mit den Mietinteressentenbogen ermittelten Daten werden grundsätzlich 6 Monate nach letzter Kontaktaufnahme vollständig gelöscht, sofern nicht anderweitige gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen oder die Aufbewahrung der Daten der Rechtsverfolgung dienen. Insofern wird auf das beiliegende Informationsblatt zur Informationspflicht gem. Art. 13 DSGVO verwiesen.
Wie kann ich meine Wohnung kündigen?
Die für Sie geltende Kündigungsfrist finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Diese sollten Sie unbedingt vor Anmietung einer neuen Wohnung beachten, um ungeplante Doppelmietbelastungen zu vermeiden.
Bitte bedenken Sie, eine Kündigung muss dem Vermieter spätestens schriftlich bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats im Original und mit Originalunterschrift eingegangen sein. Maßgebend ist das Datum des Posteingangs!
Was muss ich für die Wohnungsübergabe beachten?
Nach Eingang Ihrer Kündigung erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung sowie weitere Informationen zu den Formalitäten der Wohnungsabnahme und den für Sie zuständigen Ansprechpartner.
Bedenken Sie bitte vor Rückgabe Ihrer Wohnung, dass sämtliche durch Sie vorgenommene oder von Ihrem Vormieter übernommene Einbauten – soweit diese nicht zur Ausstattung der Wohnung gehören oder eine besondere Vereinbarung mit uns getroffen wurde – zu entfernen sind. Dies gilt auch für sämtliche Nägel und Schrauben; Dübellöcher müssen verschlossen werden.
Ob in Ihrer Wohnung renoviert werden muss, finden Sie in Ihrem Mietvertrag bzw. wird bei der Vorabnahme besprochen.
Bedenken Sie bitte, dass an den Vermieter nicht nur sämtliche zu Beginn des Mietverhältnisses erhaltene Schlüssel, sondern auch die von Ihnen eventuell nachgemachten Schlüssel zu übergeben sind.
Wann erhalte ich meine Kaution?
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution abzurechnen.
Die Abrechnung der Kaution erfolgt frühestens nach Vertragsende, nach Prüfung der Ansprüche gegen den Mieter, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsende, wenn alle erforderlichen Rechnungen vorliegen. Der Einbehalt für zukünftige Nebenkosten-abrechnungen wird geprüft.
Wann wird die letzte Betriebs- und Heizkostenabrechnung erstellt?
Die letzte Betriebs- und Heizkostenabrechnung erhalten Sie nach Beendigung des Mietverhältnisses im Folgejahr. Wir bitten Sie, uns dafür bei der Endabnahme Ihre neue Anschrift mitzuteilen.
Sie befinden sich in finanziellen Schwierigkeiten? Haben Sie Mietrückstände oder Zahlungsschwierigkeiten?
Dann kommen Sie bitte sofort zu uns!
Sollten Sie in eine finanzielle Notsituation geraten und Ihre monatliche Miete nicht vertragsgemäß entrichten können, dann informieren Sie uns bitte rechtzeitig. Gemeinsam beraten wir über verschiedene Möglichkeiten. Ihre Mitwirkung ist eine wesentliche Voraussetzung dafür. So kann die fristlose Kündigung verhindert werden.
Darüber hinaus sind wir Ihnen beim Ausfüllen von Anträgen für das Jobcenter sowie der Wohngeldstelle und des Landkreises behilflich.
Kommen Sie zu uns, wir helfen Ihnen gern!
Wünschen Sie einen Hausbesuch? Dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir kommen in Ihre vertraute Umgebung, um entsprechende Problemlösungen zu beraten.
Ihre Ansprechpartnerin:
Kathrin Stahl
Mietenbuchhalterin
Tel. 039771 5916 19
Sie haben eine fristlose Kündigung erhalten?
Handeln Sie bitte sofort! Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, bevor die Räumungsklage beim Gericht eingereicht wird! Eine Räumung durch den Gerichtsvollzieher ist sehr teuer und es droht die Obdachlosigkeit!
Ziehen Sie sich nicht zurück, sondern werden Sie aktiv und wenden Sie sich rechtzeitig an uns!
Ihre Ansprechpartnerin:
Kathrin Stahl
Mietenbuchhalterin
Tel. 039771 5916 19
Was mache ich bei einer hohen Nachzahlung aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung?
Empfänger von Bürgergeld müssen jede Abrechnung beim Jobcenter einreichen. Beantragen Sie dort bitte auch die Übernahme der Kosten für die Nachzahlung.
Sollten Sie die Nachzahlung allein zahlen müssen und können den Betrag nicht in einer Summe begleichen, wenden Sie sich bitte an Frau Kathrin Stahl, Tel. 039771 5916 19.